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Projekt Quartierparlament

Beschrieb:
In der ganzen Stadt sollen Quartierparlamente eingerichtet werden. Diese sollten über ein Budget verfügen. Das Budget der Quartierparlamente könnte sich aus einem Pro-Kopf-Betrag sowie aus einem Prozentsatz aus den ordentlichen Steuereinnahmen zusammensetzen. Stimm- und wahlberechtigt wären alle volljährigen EinwohnerInnen des Quartiers. Im Fall Bruderholz wäre der Einschluss der angrenzenden basellandschaftlichen Quartiere wünschenswert. Die Kompetenzen der Quartierparlamente lägen in der Jugendarbeit, in der Betagtenarbeit, in der Leitung des Quartierzentrums, bei Verkehrs- und Strassenfragen, bei Unterhalt und Einrichtung von Spielplätzen und bei Sicherheitsfragen. Ausserdem sollen Kinderparlamente für Kinder von etwa acht bis 14 Jahren geschaffen werden. Alle Kinder hätten das aktive und passive Wahlrecht für das Kinderparlament. Das Kinderparlament könnte Anträge an das Quartierparlament stellen. Träger des Kinderparlaments wäre das Quartierparlament. Jugendliche können ihre Anliegen im kantonalen Jugendparlament einbringen, sie sollen deshalb kein eigenes Quartierjugendparlament erhalten.

Herkunft: Innovationswerkstatt

Quartier/Gemeinde: Bruderholz

Datum: 7.2.98

Schlagworte: EinwohnerInnen-Beteiligung, Verwaltung, Kinder

Oberbegriff (Thema): Verwaltung/Mitbestimmung

Projektnummer 1159

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